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ArbG Hannover, 30.10.2019 - 11 BV 6/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 30.10.2019 - 11 BV 6/19
- LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
- BAG - 7 ABR 32/20 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19
Zwingende unternehmenseinheitliche Regelungen als Begründung für die …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 30. Oktober 2019 - 11 BV 6/19 - abgeändert:.Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 30.Oktober 2019 (11 BV 6/19) die Anträge zurückgewiesen unter Hinweis darauf, dass nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT-Angestellten grundsätzlich den örtlichen Betriebsräten zustehe und eine Beauftragung nach § 50 Abs. 2 S. 1 BetrVG nicht festzustellen sei; auf den Beschluss vom 30.10.2019 (Bl. 173 - 181 d. A.) sowie die tragenden Erwägungen wird Bezug genommen.
Die Beteiligte zu 1 beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 30. Oktober 2019 - 11 BV 6/19 - abzuändern und.